Unterrichtshilfen für die Berufsausbildung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1
Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma InForm + Farbe GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma InForm + Farbe GmbH.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§2
Zustandekommen des Vertrages

(1) Durch das Absenden der Bestellung (auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

(2) Firma InForm + Farbe GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§3
Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

§4
Fälligkeit

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

§5
Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Waren 2 Jahre, bei gebrauchten Waren 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Waren und bei gebrauchten Waren 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z. B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.

§6
Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§7
Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§8
Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§9
Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§10
Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§11
Umtausch von DVDs

Der Umtausch von DVDs ist nicht möglich.

§12
Software

(1) Lehrer haften für die unberechtigte Weitergabe der Software an nicht berechtigte Nutzer. Im Zweifelsfall muss die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden.

(2) Die Technischen Informationen in der Software dürfen nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn die Software rechtmäßig erworben wurde.

§13
Sachgerechter Umgang mit in Tuben abgefüllten Farben

(1) Bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung und Transport wird keine Gewährleistung übernommen. Dazu gehören u. a. Herunterfallen, Drauftreten, Hitze, Frost und außergewöhnlich großer Druck. Darüber hinaus sollten die Tuben so gelagert bzw. transportiert werden, dass durch undicht gewordene Tuben keinerlei Schäden entstehen. Die Tuben dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für welchen sie produziert worden sind. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass beim Gebrauch der Farben berufsangemessene Kleidung getragen werden muss, da es sich um Dispersionsfarben handelt.

(2) Empfehlung: Die Druckausübung bei Entnahme der Farbe darf nur erfolgen, wenn der Deckel abgeschraubt ist.

(3) Weiterhin ist zu beachten, dass bei Entnahme entsprechend dem Füllstand es 2-3 Sekunden dauern kann, bis die Farbe auf Grund der Druckeinwirkung austritt.

(4) Die Schnittkante an der Tubenrückseite kann unter Umständen scharfkantig sein und sollte deshalb grundsätzlich nicht mit dem bloßen Finger berührt werden.

§14
Sachgerechter Umgang mit Werkzeugen

(1) Werkzeuge bergen grundsätzlich Gefahren bei der Nutzung. Sie dürfen nur zweckentsprechend eingesetzt werden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass ihm  beim Umgang mit den Werkzeugen kein Schaden entsteht. Mit der Nutzung ist er einverstanden, dass für Verletzungen grundsätzlich nicht das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.